BRSG Expertenvideo » Erhöhung des Dotierungsrahmens
Für Arbeitnehmer ist es jetzt einfacher, die persönliche Rentenlücke weiter zu schließen. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde auch eine Erhöhung des Dotierungsrahmens realisiert. Bisher konnten Beschäftigte bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei in die Betriebsrente einzahlen. Das waren im Jahr 2017 exakt 3.048 Euro.
Zum Jahresbeginn hat Vater Staat nun eine Schippe draufgelegt, um die betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu verbreitern. Denn „Vorsorge heute ist zentral für eine Versorgung von morgen“, heißt es zur Begründung des BRSG.
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Quelle: PS BRSG-Team // BRSG Expertenvideo – Part 3