BRSG Expertenvideo » Freibetrag in der Grundsicherung
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen haben sich bisher noch nicht um ihre Altersvorsorge gekümmert, da die eigene Vorsorge an die Grundsicherung im Rentenalter angerechnet wurde.
Sie hätten in vielen Fällen gar nix von ihrem gesparten Geld im Alter, wenn die gesetzliche Rente eine gewisse Höhe unterschreitet.
Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wird ein Freibetrag in diesem Jahr von zirka 200 Euro zur Grundsicherung gewährt. Jetzt endlich werden diejenigen besser gestellt die vorsorgen als die, die nicht vorsorgen.
Wir unterstützen Sie nicht nur, sondern beraten auch in individuellen persönlichen Vorsorgegesprächen und sorgen so für Ihre „Arbeitgeberattraktivität“. Treten Sie mit uns in Kontakt!
Quelle: PS BRSG-Team // BRSG Expertenvideo – Part 4