BRSG Expertenvideo » Opting-Out
Das Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes BRSG ist klar: Der bisherige Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung hat nicht die Erwartungen erfüllt. Nun soll statt eines Opting-in, bei dem Beschäftigte selbst aktiv werden müssen, ein Opting-out für mehr Schwung sorgen, um die Finanzlücke im Alter zu schließen. Hierbei nehmen Arbeitnehmer automatisch an der Vorsorgelösung ihrer Firma teil, wenn sie nicht aktiv widersprechen.
Wir unterstützen Sie nicht nur, sondern beraten auch in individuellen persönlichen Vorsorgegesprächen und sorgen so für Ihre „Arbeitgeberattraktivität“. Treten Sie mit uns in Kontakt!
Quelle: PS BRSG-Team // BRSG Expertenvideo – Part 5