Es war eine lange und zähe Geburt, bis die Bundesregierung die Grundrente nach langwierigen Verhandlungen auf den Weg gebracht hat. Nun soll die Lebensleistung von bis zu 1,5 Millionen Menschen besser anerkannt werden. Das zweite Signal der Einigung: Die Politik traut sich Schritt für Schritt an das komplexe und reformbedürftige Rentensystem. Auch Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter des betrieblichen Vorsorgespezialisten pension solutions group (PS), fällt ein Stein vom Herzen: „Wir begrüßen die eingeleiteten und überfälligen Schritte der Regierung sehr!“
Das Paket zur steuerfinanzierten Grundrente sieht auch Entlastungen für die Betriebsrentner vor, die für ihren Ruhestand auch auf eine betriebliche Altersvorsorge gesetzt haben. Dieser wichtige sozialpolitische Schritt wird laut Tobias Bailer „die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge erneut massiv steigern.
Doppelverbeitragung wird eingedämmt
Geht alles nach Plan, werden Betriebsrentner bereits ab zum 01. Januar 2020 spürbar entlastet. Bislang gilt für eine Betriebsrente eine Freigrenze von 155,75 Euro monatlich. Fällt die Betriebsrente nur einen Euro höher aus, müssen gesetzlich Krankenversicherte für den gesamten Beitrag den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – die Doppelverbeitragung – zahlen. Ab dem Jahreswechsel sollen 159,25 Euro als dynamischer Freibetrag vollständig abgabenfrei bleiben, Kassenbeiträge werden nur für den Betrag darüber fällig. Berechnungen zufolge werden dann rund 60 Prozent der Betriebsrentner maximal den halben Beitragssatz auf ihre gesamten Versorgungsbezüge zahlen, die weiteren 40 Prozent werde spürbar entlastet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Entlastung zügig umsetzen und bereits am 18.11.2019 einen Gesetzentwurf vorlegen und begründet das klar: „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein.“
bAV-Strategie auch für Arbeitgeber attraktiver
Die Einigung sieht auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mehr Möglichkeiten für Arbeitgeber vor, Teilzeitkräfte und Geringverdiener mit einem Monatseinkommen bis 2.200 Euro brutto zu unterstützen. Für Arbeitgeber soll der Förderbetrag von der von ihnen finanzierten bAV auf 80 Euro monatlich verdoppelt werden. Als Anreiz für die Verbreitung der zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung wird der bAV-Förderbetrag von maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben.

Vorsicht vor der perfekten bAV-Welle!
Die Veränderungen sollen auch politisch gewollt die betriebliche Vorsorge durch Arbeitgeber stärken. Allerdings warnt Tobias Bailer davor, nun beim erstbesten Anbieter betriebliche Vorsorgelösungen zu unterschreiben. Denn abgesehen von Frei- und Förderbeträgen müssen weitere elementare Aspekte berücksichtigt werden. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“
Gerade jüngste gesetzliche Urteile machen deutlich, dass sich Arbeitgeber auf dünnen Eis bewegen, wenn ihr bAV-Konzept mit einem den langfristigen Anforderungen nicht gewachsenen Dienstleister oder Versorgungsträger abgeschlossen ist. Neben der Auswahl des passenden Versorgungsträgers bürgen eine „Rechtssichere Beratung, entsprechende Dokumentationen und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten den Arbeitgebern zusätzliche Verantwortung auf“, beobachtet Tobias Bailer.
Rechtssichere Beratung und Schrittmacher
Viele Anforderungen waren, bereits im Ansatz zu erkennen, obwohl sich mancher Branchenplayer der Entwicklung verschlossen hat. Die PS Group hat in Eigenregie frühzeitig die elektronischen bV-Akten bzw. die ebAV-Akten entwickelt, um die rechtssichere Beratung zu dokumentieren und aufzubewahren. Weiterer Pluspunkt für Arbeitgeber: Im Tagesgeschäft ist etwa der Online-Abruf der Dokumente und der aktuelle Status jederzeit für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich.
Die PS Group informiert Arbeitnehmer mit einer hybriden Vorsorgeberatung, die medienbruchfrei alle gängigen Kommunikationswege verbindet. Auf diesen Trends springen zwar immer mehr Branchenkollegen auf, die PS Group ist hier bereits der Schrittmachen. „Wir sind der erste hybride Dienstleister in der betrieblichen Vorsorge, der Beratung und Administration aus einer Hand vereint.“, bilanziert Tobias Bailer stolz.
Diese Stärke kann die PS Group nun noch stärker nach den neuerlichen Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung, gemeinsam mit den Arbeitgebern, ausspielen. Denn Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter können beide von den Vorhaben profitieren. „Dieses Potenzial sollten sie auch richtig nutzen.“
Kassenbeiträge zur Betriebsrente sinken zum 1. Januar 2020!
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs (Quelle: BMG):
- Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie werden – verglichen mit heute – höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Auch die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Bislang gibt es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.
- Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
- Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
- Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.
- Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2020 in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Um die Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. Euro auch in den Folgejahren stufenweise zu kompensieren, werden in den Jahren 2021 bis 2023 abnehmende Beträge aus der Liquiditätsreserve entnommen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro, in 2022 600 Millionen Euro und in 2023 300 Millionen Euro entnommen. Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquiditätsreserve ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Erst ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe tragen
Quelle: pension solutions group // Bildnachweis: iStocks – Geber86